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"Wenn es ein Geheimnis des Erfolges gibt, so ist es das: Den Standpunkt des anderen verstehen und die Dinge mit seinen Augen zu betrachten." Henry Ford

 

 

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Kanzlei für Arbeitsrecht, Mediation und Inkasso

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Arbeitsrecht, Inkasso, Mediation

 

Mediation - die außergerichtliche Streitschlichtung in Unternehmen und Betrieb

Die Vorteile der Wirtschaftsmediation - sowohl im innerbetrieblichen Bereich als auch in Konfliktsituationen mit Dritten - gegenüber einem Gerichtsprozess liegen insbesondere darin, dass...

  • Ihre wirtschaftlichen, unternehmerischen und individuellen Interessen bei der Wirtschaftsmediation die Konfliktlösung bestimmen, nicht dagegen Gesetze oder Wertungen eines Richters.
  • Eine Mediation ist zu jeder Zeit möglich, auch wenn ein Gerichtsverfahren bereits eingeleitet worden ist oder schon abgeschlossen wurde. Nichts hindert die Parteien sich über ihre Ansprüche, Probleme oder iher zukünftige Beziehung zu einigen und diese Vereinbarung auch rechtsverbindlich abzuschliessen.
  • Die Konfliktklärung erfolgt nicht durch ein Urteil, das nur für oder gegen Sie ergehen kann. Selbst der Gewinner eines Rechtsstreits muss aufgrund einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht selten erhebliche Nachteile hinnehmen.
  • Die Wirtschaftsmediation gibt Planungssicherheit, da lange Gerichtsverfahren vermieden werden.
  • Ein ungewisser oder ernüchternder Ausgang des Rechtsstreites wird durch die Wirtschaftsmediation vermieden ("Vor Gericht ist es wie auf hoher See ...").
  • Die Wirtschaftsmediation kann - interne - Prozesse in Ihrem eigenen Unternehmen auslösen, wodurch Ursachen für bestehende oder zukünftige Konflikte behoben werden können.
  • Bei der Wirtschaftsmediation werden die Ressourcen Ihres Unternehmens geschont. Es müssen keine Mitarbeiter zur Aufarbeitung des Rechtsstreites abgestellt werden, Gerichtstermine mit längeren Wartezeiten entfallen, lange Diskussionen und Beweisaufnahmen werden vermieden.
  • im Falle einer Wirtschaftsmediation entfällt eine ständige, belastende, gedankliche Auseinandersetzung mit "dem Fall".
  • In der Wirtschaftsmediation gilt Vertraulichkeit - Gerichtsverfahren sind dagegen öffentlich. Imageschäden oder die Preisgabe von wichtigen Informationen werden so verhindert.
  • Bei der Wirtschaftsmediation bestimmen Sie die Regeln, nicht das Gericht oder der Gesetzgeber. Die Kontrolle über das Wirtschaftsmediationsverfahren haben die Beteiligten selbst.
  • Mit Hilfe einer Wirtschaftsmediation können häufig langjährige Geschäftsbeziehungen bewahrt oder wiederhergestellt werden.
  • Bei der Wirtschaftsmediation können erhebliche Gerichtskosten und vor allem teure Sachverständigengutachten vermieden werden. Die Wirtschaftsmediation spart sowohl Zeit als auch Geld - und schont Ihre Nerven!

Typische Situationen, die sich für die Wirtschaftsmediation eignen sind z.B.:

  • Sie wollen mit Ihrem "Gegner" weiterhin Geschäfte machen,
  • Sie sind auf die Spezialkenntnisse des "Gegners" angewiesen,
  • Sie werden auch in Zukunft mit dem "Gegner" zu tun haben (z.B. aufgrund seiner besonderen Marktstellung),
  • Sie wissen, dass ein Gerichtsverfahren für beide Seiten unabsehbare Risiken in Bezug auf Zeit, Aufwand und Kosten mit sich bringt,
  • in Ihrem Unternehmen bestehen Spannungen zwischen den Mitarbeitern, Gruppen von ihnen der der Betriebsrat/Arbeitgeber zeigt keine Bereitschaft für Ihre Forderungen,
  • in Ihrem Unternehmen bestehen Umstrukturierungskonflikte, Gesellschafterkonflikte oder Konflikte hinsichtlich der Unternehmensnachfolge,
  • zwischen Ihrem Unternehmen und einem Konkurrenzunternehmen bestehen Wettbewerbsstreitigkeiten.

Im Arbeitsrecht sind ferner folgende Konfliktsituationen für eine Mediation geeignet:

  • einem Mitarbeiter ist eine Abmahnung oder eine Kündigung zu erteilen,
  • andere Personalmassnahmen, wie z.B. Versetzungen am Arbeitsplatz, sind zu treffen,
  • eine Führungskraft oder der Geschäftsführer soll entlassen werden (ggf. durch Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag) oder umgekehrt: im Betrieb gehalten werden!
  • Konflikte am Arbeitsplatz (Mobbing, Teamkonflikte)
  • Gestaltung Arbeitsvertrag, Zeugnis, Gehalt
  • Auseinandersetzungen Betriebsrat

Auch in diesen Fällen ist regelmäßig ein Konfliktpotential angelegt, welches im Rahmen einer Wirtschaftsmediation aufgefangen und entschärft kann. Ein evtl. aufwendiger und langwieriger Prozess beim Arbeitsgericht oder Landgericht kann vermieden und die Kosten eingespart werden.

Gerade und insbesondere im Arbeitsrecht (alle Personalmaßnahmen den Arbeitsplatz betreffend), Gestaltung Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, Beratung einer Führungskraft, Geschäftsführer, bei Abmahnung, Zeugnis, Auseinandersetzungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht über Lohn oder Gehalt, Kündigung Mitarbeiter, Kündigungsschutzklage), dem Wirtschaftsrecht, dem Vertragsrecht und vor allem dem Familienrecht (Ehe, Partner, Scheidung, Paare bzw. Paarberatung, Scheidungsfolgenvereinbarung, Vereinbarung über Unterhalt oder Umgangsrecht, Sorgerecht über das Kind) bietet die Mediation als besondere Streitschlichtung bzw. Konfliktlösung hervorragende Möglichkeiten, einen Streit beizulegen. Ihr Ziel ist nicht, einer Partei zum Sieg zu verhelfen, sondern zwischen den Parteien  eines Konfliktes zu vermitteln, so dass beide Seiten einen größtmöglichen Nutzen erzielen. Mehr zum Thema Wirtschaftsmediation finden Sie hier.


 

 

 

 

 


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