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Rechtsanw lte Feinen, K ln, Arbeitsrecht und Inkasso von Forderungen, Mediation

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"Erfolg hat drei Buchstaben: TUN."  Johann Wolfgang von Goethe

 

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Rechtsanwälte Feinen

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Kanzlei für Arbeitsrecht, Mediation und Inkasso

    Inkasso - Forderungsbeitreibung, Masseninkasso

- warum sich Anwaltsinkasso lohnt!

    

 

Verfahrensablauf im Inkasso - Welche Information und Unterlagen benötigen wir?

Wir sind bundesweit tätig. Nicht nur in Köln (NRW), sondern in ganz Deutschland setzen wir Ihre Forderungen durch: kostenneutrale, effektive Realisierung offener und titulierter Forderungen bundesweit, effizienter Forderungseinzug, Zwangsvollstreckung, Verwaltung und Überwachung des Forderungseinzugs, Schuldnerermittlungen (Kooperation mit einer führenden, europaweit tätigen Detektei, Recherchen zu günstigen Pauschalen), Verhandlungen und Ratenzahlungsvereinbarung. Intensive Erfahrung mit dem UN-Kaufrecht (Wiener - Kaufrechtsübereinkommen, CISG), Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel, Insolvenzverfahren, Forderungsanmeldung, Vertretung in Gläubigerversammlungen, Ratenzahlungen.

Bitte übersenden Sie uns folgende Unterlagen (per Post, Telefax, E-mail-Anhang oder unser Anfrageformular): Vgl. Sie auch Vorgehen: Massnahmen, Vor- und Nachteile, Tipps

- die Rechnungen, Mahnung, Mahnschreiben
- Auftrag (sofern schriftlich vorliegend), Auftragsbestätigung oder Vertrag

Weitere Unterlagen sind zunächst nicht notwendig. Sinnvoll ist aber die Übersendung auch folgender Unterlagen:

- Korrespondenz (ggf. nach Rücksprache mit dem Anwalt)
- ggf. Produktbeschreibungen
- Unterlagen (ggf. Gesprächs- oder Telefonnotizen)
- Lieferschein
- Gutschriften
- Aufstellung über die Zahlungen des Schuldners

Zunächst ist es nicht notwendig, Originale zu übersenden. Ein Vollmachtsformular erhalten Sie mit der Mandatsbestätigung. Dieses bitte mit dem vollständigen Namen unterschrieben in die Kanzlei zurücksenden. Sie erhalten umgehend eine Auftragsbestätigung.

Folgende Informationen benötigen wir über Sie und den Schuldner:
- Name und Anschrift Ihrer Firma, einschließlich Geschäftsführer
- Name und Anschrift des Schuldners, Tel. Fax usw.
- sind weitere Anschriften, Telefonverbindungen bekannt?
- haben Sie Informationen über Bankverbindungen des Schuldners?
- ist Ihnen ein Arbeitgeber bekannt?
- ist Ihnen Vermögen des Schuldners (Arbeitgeber (Pfändung Gehalt!), Konten oder allgemein eine Bankverbindung, Grundstücke, Beteiligungen, Wertpapiere usw.) bekannt?

Die Kostenfrage: Wir sind im eigenen Interesse und im Interesse der Mandanten bemüht, unser Honorar vom Schuldner zu erhalten. Einen Vorschuss machen wir nicht geltend, Ihr Schuldner soll alle Kosten übernehmen.

Das Honorar wird gem. dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nur dann in Höhe der gesetzlichen Gebühren angesetzt, wenn es vom Schuldner beigetrieben worden ist, so dass dem Auftraggeber keine Kosten entstehen. Inwieweit Honorar berechnet wird, wenn dieses von Schuldnerseite nicht erstattet werden kann (z.B. Insolvenz), werden wir individuell vereinbaren. Dies ist abhängig von der Höhe der Forderungen und dem Auftragsvolumen.

Bitte beachten Sie: Der Schuldner kommt spätestens nach 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Spätestens ab diesem Zeitpunkt hat ein Schuldner auch unser Honorar zu tragen (die Geldschuld ist - wie zuvor - zu verzinsen, allerdings nicht mehr mit 4% oder 5%, sondern nunmehr mit einem Zinssatz, der 5 oder gar 8 % Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegt. Eine überfällige Schuld ist damit in der Vergangenheit regelmässig mit zumindest über 6 % zu verzinsen gewesen (Bundesbank: Zinssätze)). Wir werden selbstverständlich die vollen Anwaltskosten gegen Ihren Schuldner geltend machen.

Weiteres Verfahren: Sollte nichts Gegenteiliges vereinbart sein, wird der Schuldner nach Erhalt der Rechnung und der notwendigen Kontaktdaten zunächst noch einmal aussergerichtlich gemahnt und ihm unsere Kosten berechnet und eine Zahlungsfrist gesetzt. Mehrere anwaltliche Mahnungen empfehlen wir in der Regel nicht! Das beiliegende Forderungskonto enthält Ihre Forderung, sämtliche Kosten und Zinsen. Wir nehmen telefonischen Kontakt mit dem Schuldner auf um ihn zur Zahlung zu bewegen. In der Zwischenzeit holen wir noch Auskünfte über den Schuldner ein. Sollte der Schuldner nicht reagieren, so wird nach Absprache mit Ihnen schnell und konsequent das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet oder  gleich Klage erhoben. Je nach Art und Umfang der Forderung werden die Kosten von uns verauslagt. Die beigetriebenen Gelder werden sofort abgerechnet und weitergeleitet.

Die beigetriebenen Gelder werden sofort weitergeleitet. Nach Absprache erfolgt eine Verrechnung gegen verauslagte Kosten oder angefallene Gebühren.

Zwangsvollstreckung: Wenn nach Abschluss des Mahnverfahren ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, werden umgehend Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen. Zur Vermeidung überflüssiger Massnahmen werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen bzw. hier Ihre Weisungen berücksichtigen. Selbstverständlich kann der Vollstreckungstitel auch an Sie weitergeleitet werden. Jede Vollstreckungsmaßnahme erfolgt ausschließlich auf Anordnung eines Rechtsanwalts, nicht durch unser Personal.

Für den Fall, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich und sinnvoll erscheint, verhandeln wir mit dem Schuldner. Der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung wird vorher jeweils mit Ihnen abgestimmt. Zu beachten ist, dass der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung sehr vorteilhaft sein kann (z.B. Anerkenntnis der Zahlungsverpflichtung, die dann nicht mehr bestritten werden kann, usw.).

Die Ratenzahlungen werden überwacht, der Schuldner wird bei Verzug jeweils direkt kontaktiert.

In einem Insolvenzverfahren werden wir Ihre Forderung anmelden und den weiteren Verfahrensablauf überwachen.

Für weitere detailliertere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Unsere weiteren Leistungen und Service

Schuldnerauskunft und -ermittlung zu Kosten ab 15 EUR

Anbindung an bedeutende Internet-Datenbanken

Datenaustausch- und import mit dem Mandanten

Übernahme des Debitorenmanagement

ständig aktuelle Buchhaltung

Mahnbescheid-Online: Nach Ihrer Dateneingabe erhalten Sie den Mahnbescheid innerhalb von 2-3 Tagen


 

 

 

 

 

 

 

 


 


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Vgl. Sie auch unsere Seiten:

debtcollectioningermany.com for english speaking clients

rechtsanwalt-feinen.de

mediationsanwalt.de

Coaching: mindimproved.de

Unsere Kanzlei besteht ausschließlich aus erfahrenen Rechtsanwälten
in Köln Zentrum (Chlodwigplatz, Ulrepforte, Barbarossaplatz, Rudolfplatz, Hohenstaufenring, Sachsenring) und Köln Südstadt.

Rechtsanwälte Köln: Selbstverständlich sind wir auch in Köln Sülz, Köln Ehrenfeld und Köln Mitte - Stadtmitte - sowie Köln und Umgebung, Hürth, Kerpen, Siegburg, Bergisch Gladbach, Frechen, Wesseling, Rodenkirchen, Bensberg, Solingen, Troisdorf, Bergheim, Leverkusen, Brühl, Erftstadt, Bonn, Langenfeld und Düsseldorf usw. für Sie jederzeit erreichbar.

Wir danken Ihnen, dass Sie mit den Suchwörtern Rechtsanwälte Köln Mediation auf unserer Homepage aufmerksam wurden.

 

Rechtsanwalt Feinen, 50670 Köln, Kanzlei für Inkasso und Arbeitsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Mediation und Forderungsbeitreibung (debt collection)

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01.09.2023

1. September 2023