Mediation - die aussergerichtliche Streitschlichtung und Konfliktlösung:
von Mediatorin und Rechtsanwältin Sara Wißmann. Bitte beachten Sie hierzu
unsere neue Internetpräsenz mediationsanwalt.de.
Mediation zielt auf eine einvernehmliche Konfliktlösung zwischen Personen, Gruppen, Firmen und Unternehmen. Unsere Kanzlei bietet Mediation seit längerer Zeit erfolgreich an. Eine unverbindliche Information können Sie auch jederzeit über unsere Hotline 0221-4733980 unmittelbar von einem Anwalt (nicht ständig besetzt da Anwaltsarbeitsplatz) erhalten.
Bei Konflikten wird durch Unterstützung eines Mediators zwischen den Beteiligten eine eigene, selbstbestimmte und zukunftsgewandte Lösung eines Konflikts erarbeitet, die weitere oder gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden soll. Diese Lösung soll schnell und kostsparend werden. Beide Seiten sollen von der Mediation gleichermassen profitieren.
Ziel der Mediation sollte es sein, in maximal 10 Stunden zu einer Vereinbarung zu gelangen. Oft sind bereits 1-2 Stunden ausreichend. Termine können individuell auch abends oder den Wochenenden vereinbart werden. Angenehme Räumlichkeiten stehen zur Verfügung.
Gerade und insbesondere im Arbeitsrecht, dem Wirtschaftsrecht und dem Vertragsrecht bietet die Mediation hervorragende Möglichkeiten, einen Streit beizulegen. Ihr Ziel ist nicht, einer Partei zum Sieg zu verhelfen, sondern zwischen den Parteien eines
Konfliktes zu vermitteln, so dass beide Seiten einen größtmöglichen Nutzen erzielen (WIN-WIN-Strategie).
Die Vorteile der Wirtschaftsmediation gegeüber einem Gerichtsprozess liegen insbesondere darin, dass ...
- Bei der Wirtschaftsmediation stehen Ihre eigenen wirtschaftlichen und unternehmerischen, aber auch persönlichen Interessen im Vordergrund, nicht die Zwecke des Gerichts oder der Gesetze.
- Ihre Interessen bestimmen bei der Wirtschaftsmediation die Lösung, nicht Gesetze oder Wertungen eines Richters oder ein Urteil, dass nur für oder gegen Sie ergehen kann.
- Die Wirtschaftsmediation gibt Planungssicherheit, denn lange Gerichtsverfahren werden vermieden.
- Auch wird bei der Wirtschaftsmediation ein ungewissser Ausgang eines Rechtsstreites vermieden ("Vor Gericht ist es wie auf hoher See ...").
- Die Wirtschaftsmediation kann - interne - Prozesse in Ihrem eigenen Unternehmen auslösen, die zu einer Veränderung der Ursachen führen, die diesen Konflikt verursacht haben oder in der Zukunft noch zu weiteren Könflikten führen könnten.
- Bei der Wirtschaftsmediation werden die Ressourcen Ihres Unternehmens geschont. Es müssen keine Mitarbeiter zur Aufarbeitung des Rechtsstreites abgestellt werden, Gerichtstermine mit längeren Wartezeiten, langen Diskussionen und Beweisaufnahmen werden vermieden.
- Bei der Wirtschaftsmediation entfällt eine ständige gedankliche Auseinandersetzung mit "dem Fall", den Zwängen von Anwalt und des Prozesses.
- In der Wirtschaftsmediation gilt Vertraulichkeit - Gerichtsverfahren sind öffentlich. Imageschäden oder die Preisgabe von wichtigen Informationen werden vermieden.
- Bei der Wirtschaftsmediation bestimmen Sie die Regeln, nicht das Gericht oder der Gesetzgeber. Die Kontrolle über das Wirtschaftsmediationsverfahren liegt ausschließlich bei den Beteiligten selbst.
- Bei Konflikten zwischen Unternehmen führt die Wirtschaftsmediation zu einer Ihren eigenen Interessen entsprechenden und zukunftsorientierten Lösung, nicht zu deren endgültiger Zerstörung.
- Bei der Wirtschaftsmediation können oft langjährige Geschäftsbeziehungen wiederhergestellt werden.
- Bei der Wirtschaftsmediation können erhebliche Gerichtskosten und vor allem teure Sachverständigengutachten vermieden werden. Die Wirtschaftsmediation spart daher Zeit und Geld - und Ihre Nerven!
Der Mediator wird als neutraler Vermittler tätig, der die Interessen beider Seiten
ermittelt und mit Hilfe spezieller Kommunikations- und Verhandlungstechniken den Parteien hilft, eine gemeinsame Lösung des Konflikts zu finden. Durch seine Ausbildung ist der Mediator in der Lage, nicht nur die Streitpunkte zwischen den Konfliktparteien zu klären, sondern die Parteien zu einer einvernehmlichen Konfliktlösung zu leiten, die sie selbst erarbeiten und die vor allem Bestand haben soll. Der Mediator "entscheidet" daher nicht.
Es wird daher keine Entscheidung "für oder gegen" eine Seite getroffen, wie im Gerichtsverfahren. In einem Prozess kann letztlich nur eine Partei "gewinnen". Ziel der Mediation ist vielmehr, dass beide Parteien eine Lösung "für sich selbst" finden. Wirtschaftliches Verständis, Verhandlungstechnik, Einfühlungsvermögen und Kreativität schaffen eine Plattform, damit eine Regelung oder Lösung gefunden wird, die alle Beteilgten akzeptieren können. Beiden Seiten ist es möglich, auch in Zukunft weiter zusammenzuarbeiten oder auseinander zu gehen, ohne dass langwierige Gerichtsverfahren folgen. Eine für beide Seiten rechtlich verbindliche Vereinbarung steht am Ende der Mediation.
Typische Situationen, die sich für die Mediation und insbes. der Wirtschaftsmediation eignen sind z.B.:
- Sie wollen mit Ihrem "Gegner" weiterhin Geschäfte machen,
- Sie sind sogar auf die
Spezialkenntnisse des "Gegners" angewiesen
- Sie werden auch in Zukunft mit dem "Gegner" zu tun haben (z.B. aufgrund seiner Marktstellung)
- Oder Sie wissen, dass ein Gerichtsverfahren für beide Seiten unabsehbare Risiken an Zeit, Aufwand und Kosten birgt?
- Oder in Ihrem Unternehmen bestehen Spannungen zwischen den Mitarbeitern, Gruppen von ihnen oder der Betriebsrat/Arbeitgeber zeigt keine Bereitschaft für Ihre
Forderungen.
Im Arbeitsrecht sind auch folgende Situation für eine Mediation geeignet: Einem Mitarbeiter ist eine Abmahnung oder eine Kündigung zu erteilen, andere Personalmassnahmen wie z.B. Versetzungen sind zu treffen, eine Führungskraft oder der Geschäftsführer soll entlassen werden (ggf. durch Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag) oder umgekehrt: im Betrieb gehalten werden! Hier ist ein
Konfliktpotential angelegt, das durch die speziellen Techniken der Mediation, der Vermittlung, beiden Parteien helfen kann. Ein evtl. aufwendiger Prozess, beim Arbeitsgericht oder Landgericht, kann vermieden und die Kosten eingespart werden. Die Mediation ist aufgrund Ihres Konzepts und Techniken auch nicht mit einem Schiedsverfahren und Coaching zu verwechseln. Mediation geht davon aus, dass die Parteien selbst die Fähigkeit haben, ihren Konflikt zu lösen.
Die Wirtschaftsmediation kann insbesondere in kleinen Märkten, bei Spezialfertigkeiten des Gegners wieder zu einer Fortführung von Kooperationen führen.
Voraussetzung ist natürlich die Bereitschaft beider Parteien, eine solche Lösung mit Hilfe eines professionellen Mediators zu finden. Dauer, Verhandlungsgegenstände und Themen der Mediation liegen in den Händen der Beteiligten. Ziel sollte es sein, in maximal 10 Stunden zu einer Vereinbarung zu gelangen. Selbstverständlich kann die Mediation von jeder Seite jederzeit auch abgebrochen werden.
Für allgemeine Fragen zur Mediation, insbes. zur Wirtschaftsmediation, der Vorgehensweise und zu den Konditionen geben wir Ihnen gerne Auskunft. Zu unserem Angebot im Coaching finden Sie weitere Informationen hier.
Als Rechtsanwälte sind wir so wie so zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle Tatsachen, die im Verlaufe der Mediation besprochen werden, werden daher nicht an Dritte weitergegeben oder in einem Gerichtsverfahren verwendet. Vor Beginn einer Mediation wird vertraglich festgelegt, dass die Vertraulichkeit zu wahren ist und der Mediator nur gemeinsam von seiner Schweigepflicht entbunden werden kann. |